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E-Ducato Garantien

NoVA-Übergangsregelung 2021/2022

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Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem
1. Dezember 2021
abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem
1. April 2022
erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Beispielkalkulation:

Modell Ducato Pritsche DK L3 140PS - Listenpreis: € 39.800 (exkl. MwSt und NoVA)

NoVA 2021: 22% / € 8.808,-

NoVA 2022: 26% / € 10.266,-

Die Berechnung der NoVA für Klein-LKW (N1-Modelle) erfolgt ab dem 01.01.2022 nach folgenden Kriterien

  • Fahrzeuge der Klasse N1 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Für Klein-LKW (N1-Modelle) bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2-Wert werden nun 5 Gramm weniger abgezogen – somit 160 Gramm. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
  • Der Höchststeuersatz steigt von 50% auf 60%. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 238 g/km (vormals 253 g/km), erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 238 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 60 Euro (davor 50 Euro) je Gramm CO2/km.
  • Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 11/2021.